Freie Demokraten fordern kommunales Wahlrecht ab 16 Jahren

12.10.2022
  • Ausweitung des Wahlrechts ist Zeiten gesellschaftlichen Fortschritts
  • Aufbruch in der Jugendpolitik
  • Zeichen für mehr Generationengerechtigkeit

Lisa DEIßLER, jüngste Abgeordnete der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat heute im Plenum des Landtags einen Aufbruch in der Jugendpolitik gefordert: „Wir brauchen eine Politik, die den Jugendlichen eine stärkere Stimme bei politischen Entscheidungen gibt“, erklärt Deißler wirbt für ein kommunales Wahlrecht ab 16 Jahren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird heute in dritter Lesung abschließend beraten. „Durch die Zulassung der Jugendlichen zur Kommunalwahl erreichen wir mehr Generationengerechtigkeit. Wir ermöglichen ihnen, ihre Anliegen besser zu vertreten und schaffen Teilhabe. Die Ausweitung des Wahlrechts ist stets Zeichen des gesellschaftlichen Fortschritts“, erklärt Deißler. „Diesen Schritt sollten wir auch in Hessen wagen!“

Dass mehr junge Menschen der Politik gut täte, beweise der Hessische Landtag, dessen Durchschnittsalter über dem der Bevölkerung liege und in dem Deißler für die unterrepräsentierte Gruppe der unter 30-Jährigen spricht. „Nicht nur in Jugendverbänden und –organisationen nehmen Jugendliche Verantwortung wahr: Sie arbeiten, sie zahlen Steuern, Sozialabgaben, nehmen als Konsumenten am Wirtschaftsleben teil. Sie dürfen bereits mit 14 Jahren ihre Religion frei bestimmen und können strafrechtlich für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden. Auch die Mitgliedschaft in Parteien ist mit 16 Jahren zulässig, in einzelnen Parteien sogar schon früher“, erklärt Deißler. Wer 16-Jährigen das Kommunalwahlrecht verweigere, nehme diese Generation nicht ernst.

Deißler erinnert daran, dass auch Experten in der Gesetzesanhörung zu dem Schluss gekommen, dass die Absenkung des Wahlalters verfassungsrechtlich zulässig sei und die überwiegenden Gründe für ein kommunales Wahlrecht ab 16 sprächen. So seien die 16- und 17-Jährigen ausreichend einsichtsfähig, um eine Wahlentscheidung zu treffen – man dürfe ihnen ihr „demokratisches Existenzminimum“, also das Wahlrecht, nicht länger vorenthalten