Elektronische Kommunikation ist wichtig für Resozialisierung der Gefangenen
- Justizministerium lehnt elektronischen Nachrichtenaustausch mit Gefangenen ab
- Hessens Gefängnisse müssen moderner werden
- Kommunikation und Bildung können auch online erfolgen
„Was in Rheinland-Pfalz geht, muss auch in Hessen möglich sein“, erklärt Lisa DEIßLER, Sprecherin für Justizvollzug der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, anlässlich der Beantwortung der Kleinen Anfrage zum elektronischen Nachrichtenaustausch in Justizvollzugsanstalten durch Ministerin Kühne-Hörmann. Demnach sollen hessische Gefangene aus rechtlichen Erwägungen weiterhin keine E-Mails empfangen dürfen.
In Justizvollzugsanstalten anderer Länder ist das bereits möglich. So können beispielsweise in der JVA Zweibrücken Gefangene nicht nur Briefe, sondern auch E-Mails ihrer Angehörigen empfangen. Über ein eigens dafür bereitgestelltes Portal können Insassen maximal zehn E-Mails à 3 MB pro Monat empfangen. Dabei müssen die Nachrichten mit einer den Insassen persönlich zugeordneten PIN versehen werden. „Ich empfehle der Ministerin einen Besuch in der JVA Zweibrücken, um sich ein Bild davon zu machen, wie der elektronische Nachrichtenaustausch funktionieren kann.“
Deißler geht es dabei weniger um den von Kühne-Hörmann angeführten Austausch mit Anwälten als vielmehr um die Möglichkeiten der Gefangenen zur Kontaktpflege. „Der Kontakt nach draußen ist für die Resozialisierung der Gefangenen enorm wichtig. Gerade während der Pandemie hat sich doch gezeigt, dass ein Besuch vor Ort nicht immer möglich ist. Hier muss auch Hessens Justiz endlich mit der Zeit gehen.“ Neben der Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation mit E-Mails wünscht sich Deißler auch einen Ausbau der Möglichkeiten für Videotelefonate in Hessens Gefängnissen.
Das Defizit bei der elektronischen Kommunikation hat ihrer Ansicht nach aber noch weitere Nachteile. „Es gibt für die Insassen keine Möglichkeit, sich auch online weiterzubilden. Wären die Voraussetzungen in Hessens Gefängnissen gegeben, so könnte die Zeit im Justizvollzug zum Beispiel auch für eine Fortbildung oder sogar ein Studium genutzt werden.“